Rechtsprechung
OLG Schleswig, 12.01.1990 - 9 W 3/90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 14.05.2019 - 25 W 99/19
Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltsgebühren für eine Zahlungsaufforderung mit …
Nach einer weit verbreiteten Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Kommentierung darf der Gläubiger, zu dessen Gunsten ein Anspruch durch ein gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil tituliert ist, eine mit einer Vollstreckungsandrohung verbundene anwaltliche Zahlungsaufforderung nur dann für erforderlich halten, wenn die für den Beginn der Zwangsvollstreckung nach § 751 Abs. 2 ZPO erforderliche Sicherheitsleistung nachgewiesen ist (vgl. dazu OLG Schleswig JurBüro 1995, 32 (33), OLG Hamburg JurBüro 1972, 422(423), OLG Koblenz JurBüro 1985, 1657 (1658), OLG Koblenz JurBüro 1989, 91, JurBüro 1982, 1525(1526), OLG Schleswig JurBüro 1990, 923 (924), Gerold/Schmidt/Müller-Rabe Ziff. 3309 VV zum RVG Rdnr. 439, Riedel/Sußbauer/Schütz Ziff. 3309 VV zum RVG Rdnr. 30).Diese Argumentation kann aber allenfalls für die hier nicht entscheidungserhebliche Frage relevant sein, ob eine angemessene Zahlungsfrist erst in Gang gesetzt wird, wenn alle Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen (so Gerold/Schmidt VV 3309, Rdnr. 125, wohl auch OLG Schleswig JurBüro 1990, 923 (924)).